ich denke sallycat hat da nicht ganz unrecht.
ein vertrag ist immer eine beidseitige willenserklärung zu einer leistung und wenn der taxifahrer wie ne „wilde sau“ durch die straßen heizt und damit meinen vorstellung einer vernünftigen personenbeförderung nicht ansatzweise nahe kommt, dürfte der eingegangene vertrag durchaus unwirksam sein. wirklich witzig wäre allerdings, die fahrt (also die dinestleistung) direkt an ort und stelle zu reklamieren. das geht laut bgb auf jedem fall. aber dafür muss man halt auch nerven und ne gewisse ruhe mitbringen, die in solchen situationen nicht immer vorhanden sein sollte.
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Von: mwi
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